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Auf E-Rollstuhl angewiesen - Warum verweigert die Krankenkasse die Finanzierung? Der 54-jährige Gerhard R. ist seit 1993 an fortschreitender Muskelatrophie (Muskel-schwund) erkrankt, bezieht Pflegestufe 7 und wird durch persönliche Assistenz be-treut. Um mobil zu sein benötigt er einen elektrischen Rollstuhl. Seiner ist schon 17 Jahre alt und es gibt für notwendige Reparaturen keine Ersatzteile mehr. Die ÖGK hat aber die Bewilligung eines neuen E-Rollstuhls ohne medizinische Begründung abgelehnt, bemängelt Volksanwalt Achitz. Auch Christine Auer, eine 47-jährige zwei-fache Mutter, benötigt einen elektrischen Rollstuhl. Bei ihr wurde im Jahr 1997 Mul-tiple Sklerose diagnostiziert. Sie sagt, dass sie vor allem für Wege außer Haus, einen elektrischen Rollstuhl benötigen würde. Die ÖGK begründet die Ablehnung dieser Fortbewegungshilfe damit, dass der elektrische Rollstuhl nicht uneingeschränkt nutz-bar wäre, mangels Barrierefreiheit des Wohnhauses. Auch diese Argumentation wird von Volksanwalt Achitz zurückgewiesen. Nach dem Interesse der Volksanwaltschaft für die beiden Fälle gab es eine positive Wendung für die beiden Beschwerdeführer. Wer zahlt Intensivpflege? Im Juni hat "Bürgeranwalt" über den 19-jährigen Marco J. berichtet. Der junge Mann hat eine schwere neurologischen Erkrankung. Dank 24-Stunden Intensivpflege kann Marco trotzdem bei seiner Familie leben. Welcher Sozialversicherungsträger die be-trächtlichen Kosten dafür übernimmt, war aber unklar. Wir haben nachgefragt, ob es für die Familie nun endlich Rechtssicherheit gibt und Sohn Marco trotz seiner schwe-ren Erkrankung auch weiterhin zuhause gepflegt werden kann. Unterschrift mit Folgen - Hat die Bank ausreichend informiert? Im Jahr 2019 hat Frau C. einen Kreditantrag ihres damaligen Lebensgefährten unterschrieben. Sie habe damals aufgrund ihrer fehlenden Deutschkenntnisse nicht verstanden, dass sie mit ihrer Unterschriftsleistung auch Kreditnehmerin werden soll. Der Bankberater sei ein Freund ihres Ex-Partners gewesen, der Frau C. nicht wie gesetzlich vorgesehen, informiert habe. Nach der Trennung hat ihr Ex-Freund die Zahlungen eingestellt, nun soll Frau C. die offenen 27.800 Euro bezahlen. Zu Recht? Im Studio kritisiert Rechtsanwältin Therese Frank die Vor-gehensweise der Bank. Aus für Qualzucht Familie H. hat vor vier Jahren von einer zertifizierten, österreichischen Züchterin eine französi-sche Bulldogge erworben. Was sie damals nicht wussten, der Hund ist schwer krank, kämpft mit Atemnot und zahlreichen anderen Leiden. Diese sollen die Folgen der sogenannte Qual-zucht sein. Die Bulldogge Vigo musste mittlerweile zahlreiche Operationen über sich ergehen lassen. Seither kämpft die Familie dafür, dass die Qualzucht in Österreich verboten wird - mit Erfolg. Im Juli dieses Jahres wurde eine Novelle des Tierschutzgesetzes beschlossen, die eine Qualzucht in Hinkunft verhindern soll.