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ORF-Haushaltsabgabe: Alle Infos zum ORF-Beitrag, der seit 2024 die GIS-Gebühr ersetzt!
Die ORF-Haushaltsabgabe ersetzt seit 1. Jänner 2024 die GIS-Gebühr (Rundfunkgebühr) in Österreich. Dafür wurde im Nationalrat die ORF-Gesetz-Novelle beschlossen, die im Zuge des ORF-Reformpakets ab dem Jahr 2024 in Kraft tritt.
Das bedeutet: die GIS ist Geschichte, künftig zahlen (fast) alle per monatlicher Haushaltsabgabe ihren Rundfunkbeitrag! Dabei fallen pro Bundesland unterschiedliche Landesabgaben an – wir haben die Beträge im Überblick.
Plus: Wer sich von der ORF-Haushaltsabgabe befreien lassen kann und welche Strafen drohen, wenn man die Zahlung verweigert.
Abschaffung der GIS-Gebühr (Rundfunkgebühren)
Es ist bzw. war das ewige Streitthema der Nation: die GIS-Gebühr.
Um den Fortbestand und die journalistische Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Österreich (ORF) zu gewährleisten, müssen alle Besitzer:innen einer Rundfunkempfangseinrichtung (also ein Gerät, das Rundfunktechnologien verwendet, wie z. B. ein Fernseher oder ein Radio) dieses melden und ihren Beitrag leisten – unabhängig davon, ob man die Programme des ORF konsumiert oder nicht. (Ausnahmen bestätigen die Regel: Befreiungen und Vergünstigungen gibt es u. a. für den Nebenwohnsitz und bestimmte Personengruppen, wie sozial und/oder körperlich Hilfsbedürftige, Pensionist:innen und Studierende – unter Berücksichtigung des Netto-Haushaltseinkommens.)
Dieser Betrag, im Volksmund GIS-Gebühr genannt, variiert von Bundesland zu Bundesland und setzt sich neben der Radio- und Fernsehgebühr aus einem Programmentgelt (seit Februar 2022: 18,59 Euro – gilt für die gesamte Republik), einem Kunstförderungsbeitrag sowie einer Landesabgabe zusammen. Zuletzt gab es im Februar 2022 eine Preiserhöhung der GIS-Gebühr, die im günstigsten Fall 22,45 Euro (in Oberösterreich und Vorarlberg) und im schlimmsten Fall 28,65 Euro (in der Steiermark) ausmachte.
Einkassiert werden diese Gebühren von der Gebühren Info Service GmbH (kurz GIS), einer 100%-igen Tochter des ORF, die mit dem gesamten Rundfunkgebührenmanagement betraut ist und ein Bindeglied zwischen Gebührenzahler:innen auf der einen Seite und ORF, Bund, Ländern auf der anderen Seite darstellt.
Gegründet wurde sie übrigens am 23. September 1998 – damals noch unter dem Namen „Gebühren Inkasso Service“. Mehr Infos über die GIS bzw. GIS-Gebühr in Österreich finden Sie in diesem ausführlichen Artikel zum Thema.
ORF-Haushaltsabgabe ab 1. Jänner 2024 fix
In der Vergangenheit wurde von diversen Parteien und auch von Seiten der Bevölkerung (u. a. via Volksbegehren) oftmals eine Abschaffung der GIS-Gebühr und die Einführung einer „Mediensteuer“ gefordert, die sich am Beispiel unserer deutschen Nachbarn orientiert.
In Deutschland wird der dort fällige Rundfunkbeitrag (GEZ-Gebühr) von ARD, ZDF und Deutschlandradio seit 2013 als Haushaltsabgabe geregelt und gilt für alle – unabhängig davon, ob man tatsächlich TV- und/oder Radioempfangsgeräte daheim stehen hat!
Ein ähnliches Szenario wird es in Österreich ab 2024 geben: die GIS-Gebühr wird auch hierzulande durch eine Haushaltsabgabe ersetzt!
Beschlossen wurde dies am 20. Juni 2023, als das von der Regierung vorgeschlagene ORF-Reformpaket den Verfassungsausschuss des Nationalrats passierte. Für den umfangreichen Gesetzentwurf, der neben der Umwandlung der GIS-Gebühr in eine Haushaltsabgabe u. a. auch eine Ausweitung des digitalen Angebots des ORF bringt, stimmten die ÖVP (Österreichische Volkspartei) und die Grünen. Die Basis dafür bildete übrigens ein Volksbegehren zur Abschaffung der ORF-Gebühren.
Preis: Alle Kosten der ORF-Haushaltsabgabe im Überblick
In Zeiten von Inflationsraten in Rekordhöhe und Teuerungen an allen Ecken war das allgemeine Bangen über die Höhe des neuen Rundfunkbeitrags natürlich groß – mit dem Beschluss des neuen ORF-Reformpakets gibt es jetzt allerdings Gewissheit:
Die Höhe des ORF-Beitrags wird für die Jahre 2024 bis 2026 mit monatlich 15,30 Euro festgelegt – was deutlich weniger als das bisherige Programmentgelt von 18,59 Euro ist.
Pro Jahr ergibt das eine Summe von 183,60 Euro für jeden Haushalt. Dazu kommen allerdings noch (wie bisher auch) die Landesabgaben – die sich je Bundesland unterscheiden. Dafür wird die Haushaltsabgabe im Vergleich zur GIS von der Mehrwertsteuer und dem Bundesbeitrag befreit (diese übernimmt der Bund).
ORF-Haushaltsabgabe: Landesabgabe je Bundesland im Überblick
Die Länderabgaben, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen, setzen sich wie folgt zusammen:
Steiermark: 4,70 Euro
Burgenland: 4,60 Euro
Kärnten: 4,60 Euro
Tirol: 3,10 Euro
Niederösterreich: 0,00 Euro
Oberösterreich: 0,00 Euro
Salzburg: 0,00 Euro (vorerst nur für das Jahr 2024; bisher 4,70 Euro)
Vorarlberg: 0,00 Euro
Wien: 0,00 Euro
Mit 4,70 Euro ist die Landesabgabe im Bundesland Steiermark am höchsten.
In der österreichischen Bundeshauptstadt Wien wurde am 10. Oktober 2023 von Seiten der SPÖ und der NEOS die Entscheidung gefällt, auf die Einhebung der GIS-Landesbgabe (bisher 5,80 Euro / Monat) im Zuge der Umstellung auf die ORF-Haushaltsabgabe zu verzichten.
Einen Tag darauf, am 11. Oktober 2023, zog die schwarz-blaue Landesregierung in Salzburg nach und verkündete ebenfalls, die Landesabgabe (von bislang 4,70 Euro pro Monat) vorerst einmal für das Jahr 2024 auszusetzen.
Keine Landesabgaben: In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und Wien wird keine Landesabgabe für den ORF-Beitrag eingehoben. Auch in Salzburg wird es (zumindest für das Jahr 2024) keine Länderabgabe geben – ob sie danach wieder eingeführt wird und wie hoch sie ausfallen könnte, ist noch offen.
ORF-Haushaltsabgabe: Monatliche Gesamtkosten inkl. Landesabgabe pro Bundesland
Die tatsächlichen Summen der ORF-Haushaltsabgabe zzgl. der Länderabgaben belaufen sich demnach monatlich auf folgende Beträge:
ORF-Haushaltsabgabe Steiermark: 20,00 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Burgenland: 19,90 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Kärnten: 19,90 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Tirol: 18,40 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Niederösterreich: 15,30 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Oberösterreich: 15,30 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Salzburg: 15,30 Euro / Monat (vorerst für das Jahr 2024)
ORF-Haushaltsabgabe Vorarlberg: 15,30 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe Wien: 15,30 Euro / Monat
ORF-Haushaltsabgabe: Jährliche Gesamtkosten inkl. Landesabgabe pro Bundesland
Wirft man einen Blick auf die Gesamtsumme der ORF-Haushaltsabgabe zzgl. der Länderabgaben, die ab 2024 jährlich pro Haushalt geräteunabhängig zur Erhaltung und künftigen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Österreich (ORF) an die ORF-Beitrags-Service GmbH (kurz OBS) überwiesen werden, sehen die Werte wie folgt aus:
ORF-Haushaltsabgabe Steiermark: 240,00 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Burgenland: 238,80 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Kärnten: 238,80 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Tirol: 220,80 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Niederösterreich: 183,6 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Oberösterreich: 183,6 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Salzburg: 183,6 Euro / Jahr (vorerst für das Jahr 2024)
ORF-Haushaltsabgabe Vorarlberg: 183,6 Euro / Jahr
ORF-Haushaltsabgabe Wien: 183,6 Euro / Jahr
Anmeldung zum ORF-Beitrag verpflichtend!
Wer sich für die Haushaltsabgabe registrieren muss und wie man solch eine selbstständige Anmeldung vornimmt bzw. was passiert, wenn man dies nicht tut und/oder seine Zahlung verweigert, schlüsseln wir im nachfolgenden FAQ auf.
Bestehende GIS-Teilnehmer haben keinen Handlungsbedarf
Hat jemand bisher Radio und/oder Fernseher angemeldet – sprich die/derjenige ist bereits „aktive GIS-Zahlerin“ bzw. „aktiver GIS-Zahler“ –, übernimmt das ORF-Beitrags Service (bis Ende 2023 noch „Gebühren Info Service GmbH“ genannt; danach gilt die neue Kurzform „OBS“ statt „GIS“) ab 1. Jänner 2024 automatisch die Personen- und Adressdaten sowie die Zahlungsart und Zahlungsweise (Anm. mit hoher Wahrscheinlichkeit via Einzugsermächtigung über ein SEPA-Lastschriftmandat oder mittels Erlagschein per SEPA-Zahlungsanweisung) in das neue System.
Anmeldung für „Neukunden“ noch vor Anfang 2024 empfohlen
Noch einmal in aller Deutlichkeit: Wer bisher keine GIS-Gebühr gezahlt hat, etwa weil z. B. am Hauptwohnsitz gar keine Rundfunkempfangsanlagen (Fernseher und/oder Radio) vorhanden sind, man sich in der Vergangenheit den Tuner (Signal-Empfänger für Radio- und TV-Frequenzen) aus den Geräten ausbauen hat lassen (beispielsweise von der Firma Krillit) oder gar direkt ein TV-Gerät ohne Empfängermodul gekauft hat (u. a. betrifft das Geräte der Marken NOGIS und KAGIS), kommt per 1. Jänner 2024 um die neue Haushaltsabgabe nicht herum.
Ist an einem Hauptwohnsitz noch niemand angemeldet, so muss ab jetzt pro Hauptwohnsitz-Adresse eine volljährige Person noch bei der GIS registriert werden, die für die Zahlung des ORF-Beitrags ab 1. Jänner 2024 verantwortlich ist.
Registrieren kann man sich unter der Adresse gis.at/registrieren.
Was passiert, wenn man sich nicht registriert?
Laut dem neuen ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) muss man sich ab sofort selbstständig registrieren, denn die Beitragspflicht besteht ab 1. Jänner 2024.
Wenn sich an einer Hauptwohnsitz-Adresse niemand meldet, so werden die Bewohnerinnen und Bewohner dieser Adresse aufgefordert (Stichwort Mahnung), dies zu tun.
Bis zu 2.180 Euro Strafe bei Nichtzahlung!
Ob Strafen fällig werden, wenn man sich nicht registriert bzw. die Zahlung der verpflichtenden ORF-Abgabe verweigert?
Für das neue ORF-Beitragsgesetz 2024 (OBG) wird im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 112/2023) dazu unter § 18 „Verwaltungsstrafbestimmung“ festgehalten: „Wer die Meldung […] nicht oder unrichtig vornimmt oder eine Mitteilung […] trotz Mahnung verweigert oder unrichtig abgibt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe von bis zu 2.180 Euro zu bestrafen.“
Für rückständige Beiträge kann zusätzlich ein Säumniszuschlag von zehn Prozent erhoben werden.
Wer von der ORF-Haushaltsabgabe befreit ist
Von der neuen Haushaltsabgabe sind jene Haushalte befreit, die auch bisher über eine Befreiung von Rundfunkgebühren verfügen. Wie von Medienministerin Susanne Raab (ÖVP) angekündigt, sollen die Voraussetzungen zur Befreiung für den neuen ORF-Beitrag dieselben sein, wie auch bisher bei der GIS-Gebühr.
Eine Befreiung von der Haushaltsabgabe ist nur nach Antrag und hinreichender Begründung (bei „körperlicher oder finanzieller Hilfsbedürftigkeit“) möglich – was etwa auch auf seh- oder hörbehinderte Menschen zutrifft.
Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Mindestsicherung, Studienbeihilfe, Pflegebeihilfe oder der Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld, sowie Menschen in der Grundversorgung oder Zivildiener:innen konnten sich, aufgrund ihres niedrigen Einkommens, in der Vergangenheit bereits von der GIS-Gebühr befreien lassen und dies künftig auch für die ORF-Haushaltsabgabe beantragen. Auch auf Pensionist:innen trifft dies zu, sowie auf jene Personen, die auch bereits von der Rezeptgebühr befreit sind.
Alle übrigen Haushalte müssen die Abgabe zahlen, egal ob sie mit empfangsbereiten Rundfunkeinrichtungen (sprich TV-Gerät und/oder Radio) ausgestattet sind oder nicht.
Letzteres ist besonders ärgerlich für jene Personen, die sich zur Umgehung der GIS-Gebühr in der Vergangenheit bereits den Tuner (Anm. Signal-Empfänger für Radio- und TV-Frequenzen) und/oder Antennen-Anschluss ausbauen haben lassen, oder direkt ein Gerät ohne Empfangsausstattung (z. B. Fernseher der Firmen NOGIS oder KAGIS) angeschafft und ins Wohnzimmer gestellt haben. Dies gilt künftig nicht mehr als „Ausrede“.
Zudem soll der Beitrag nur von Hauptwohnsitzen eingehoben werden, Nebenwohnsitze sind ausgenommen und gelten somit ebenfalls als „befreit“.
ORF erweitert digitales Angebot
Mitunter fragwürdig bei der bisherigen Abrechnung über das GIS-Modell war die Tatsache, dass man die Programme und Inhalte des ORF auch online beziehen konnte und dafür keine GIS-Gebühr zahlen musste – der Besitz eines internetfähigen Computers und/oder Smartphones stand im Kontrast zu empfangsbereiten TV-Geräten und Radios, für die man zur Kasse gebeten wurde.
Nach einem Präzedenzfall in Wien entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) am 18. September 2014, dass Computer mit Internetanschluss nicht als Rundfunkempfangseinrichtungen gelten. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied schließlich am 30. Juni 2015, dass eine Verbreitung über das Medium Internet nicht Rundfunk ist.
Mit der Einführung der Haushaltsabgabe ist auch dieser Diskussionspunkt vom Tisch, genauso wie der Fakt, dass der ORF seine Online-Services (dazu zählen v. a. die Webseite orf.at und die ORF-TVthek) weiterhin ohne Login und Bezahlschranke (im Vergleich zur Konkurrenz der Streamingdienste Netflix, Amazon Prime Video, Disney+ & Co) zur Verfügung stellen kann.
Um den ORF „konkurrenzfähig zu halten“ (wie es in der Erläuterung zum neuen Gesetz heißt) soll das Online-Angebot erweitert werden. Dem Öffentlich-Rechtlichen ist es somit in Zukunft erlaubt, Content (dazu zählen Video- und Audiobeiträge) ausschließlich für seine Webauftritte („online only“) zu produzieren und Sendungen bereits vor der Ausstrahlung online zur Verfügung zu stellen („online first“).
Der Textanteil für die Webseite orf.at wird im Gegenzug beschränkt: Künftig dürfen am Portal nur noch 350 Textbeiträge pro Woche erscheinen. Summa summarum soll mit dieser Regelung ein Verhältnis von 70 Prozent Bewegtbild und 30 Prozent Text geschaffen werden.
Inhalte der ORF-TVthek länger verfügbar und Online-Kinderkanal
Des weiteren entfällt die Sieben-Tages-Frist für die TVthek, womit die Abrufdauer von Sendungen in der ORF-eigenen Mediathek verlängert wird.
Wie lange Programminhalte in Zukunft in der ORF-TVthek abrufbar sind, hängt von der Art der Sendung ab. So dürfen etwa Eigen- und Co-Produktionen des ORF sechs Monate bereitgestellt werden. Für Nachrichtensendungen und Sportübertragungen im Bereich des Premiumsports gilt eine Frist von 30 Tagen.
Zeitlich unbegrenzt verfügbar gemacht werden können künftig Archive mit zeit- und kulturgeschichtlichen Inhalten, Dokumentationen und Kindersendungen.
Apropos Kinder: Mit Inkrafttreten des neuen ORF-Gesetzes ist es dem ORF künftig auch gestattet einen eigenen Online-Kinderkanal zu betreiben, der einen „qualitativ hochstehenden und pädagogisch wertvollen Sendungs-Mix“ vorsieht.
ORF-Gesetz: Zittern um ORF Sport + und das Radio-Symphonieorchester (RSO)
Im Vorfeld des neuen ORF-Gesetzes wurde Seitens des ORF auch laut über Sparmaßnahmen nachgedacht, so man für die Abschaffung der GIS-Gebühr keine Alternative gefunden hätte.
So etwa stellte ORF-Generaldirektor Roland Weißmann der Regierung Mitte Februar 2023 einen Sparplan vor, der dem öffentlich-rechtlichen Medienhaus rund 300 Millionen Euro an Einsparungen gebracht hätte. Darunter die Einstellung des ORF Radio-Symphonieorchesters Wien (RSO), sowie die Verlagerung des Sport-Spartenkanals ORF Sport + zum Kanal ORF 1 – dafür wäre bei den (amerikanischen) Serien zurückgeschraubt worden.
Mit dem neuen ORF-Gesetz sind diese beiden Hiobsbotschaften (vorerst) entkräftigt!
Der Sender ORF Sport + bleibt bestehen und sendet noch bis 2026 linear. Ab 2027 soll das Sport-Spartenprogramm online bereitgestellt werden.
Die dutzenden Musiker:innen des Radio-Symphonieorchesters können ebenfalls kurz aufatmen: Bis 2026 ist der Fortbestand des weltweit anerkannten und einzigen Rundfunkorchesters Österreichs gesichert.
Portal-Manager von TV-MEDIA, der mit seinem Faible für Film und Kino die größte Entertainment-Website Österreichs in Schuss hält. Liebt es, am Wochenende mit dem Millennium Falcon durch Mittelerde zu düsen und beim Pizzaessen mit den Teenage Mutant Ninja Turtles über Animes zu schwadronieren.
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