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Geld zurück nach Klage: Netflix erstattet Kund:innen aus Österreich bis zu 30 Euro!
Nach Preiserhöhungen für Netflix-Abos hat die Arbeiterkammer Oberösterreich den amerikanischen Streamingriesen geklagt – und eine Einigung erzielt! Nun erhalten viele Kund:innen aus Österreich bis zu 30 Euro zurück. Tipps, wie man seinen Anspruch geltend machen kann, erklären wir im Artikel!
Arbeiterkammer gegen Netflix: Hintergrund der Klage und Details der Einigung
Die Arbeiterkammer Österreich hat erfolgreich eine Einigung mit Netflix erzielt, nachdem der Streamingdienst aufgrund von Preiserhöhungen in den Jahren 2019 und 2020 angeklagt wurde. Die Klage, initiiert von der Arbeiterkammer Oberösterreich und unterstützt durch die Bundesarbeitskammer, zielte darauf ab, die Interessen der betroffenen Abonnenten zu schützen.
In einer Presseaussendung der Arbeiterkammer heißt es:
„Die von der AK Oberösterreich eingeschaltete Bundesarbeitskammer klagte Netflix bezüglich Preisänderungen in den Jahren 2019 und 2020. Da Netflix an einer gütlichen Einigung dieses Disputs interessiert war, schlug das Unternehmen vor, betroffenen Konsument:innen eine Rückerstattung von Mitgliedsgebühren in Form eines Pauschalbetrages im Wert von 20 Euro oder 30 Euro anzubieten – je nachdem ob Konsument:innen von einer oder beiden Preiserhöhungen betroffen waren. Diesem Vorschlag hat die AK zugestimmt, sodass weitere langwierige Verfahren vor Gericht vermieden werden konnten.“
Geld zurück von Netflix: Was muss man tun, um seinen Anspruch geltend zu machen?
Achtung, kein Phishing! Betroffene Kunden werden von Netflix per E-Mail über das Angebot informiert und können die Rückerstattung einfach durch Bestätigung in dieser E-Mail in Anspruch nehmen. Was auf den ersten Blick vielleicht wie ein betrügerischer Phishing-Versuch aussieht, ist tatsächlich kein Fake.
Dieses Vorgehen stellt eine unkomplizierte Lösung dar, die Nutzern und Nutzerinnen ermöglicht, ohne bürokratischen Aufwand oder langwierige Wartezeiten zu ihrer Entschädigung zu kommen.
Für User:innen, die weitere Informationen benötigen oder Hilfe beim Prozess der Rückerstattung suchen, bietet die Arbeiterkammer Oberösterreich Unterstützung an. Interessierte können sich an die bereitgestellte Hotline wenden, die unter der Telefonnummer 0800 800 008 erreichbar ist.
Mehr Informationen zur Netflix-Klage gibt es auf der Webseite der Arbeiterkammer.
Netflix-Abos: Neuerliche Preiserhöhungen und Werbeschaltungen – 2024 auch in Österreich
Neben dieser erfreulichen Nachricht gibt es allerdings auch mehrere ärgerliche zu verkünden: Nachdem Streaminganbieter Netflix letztes Jahr bereits dem Account-Sharing – also dem Teilen seines Abos mit weiteren Nutzer:innen, die nicht im selben Haushalt leben – einen Riegel vorgeschoben hat, soll noch im Lauf des Jahres 2024 ein neues werbefinanziertes Abomodell eingeführt werden.
Neben Großbritannien und Kanada ist dieses Abo mit Werbung auch in Deutschland bereits im Einsatz und kostet dort 4,99 Euro im Monat. Prinzipiell keine schlechte Sache, wenn man sich bewusst dazu entscheidet, Werbung zu akzeptieren. Mit dem einher geht allerdings die Tatsache, dass das bisherige Basisabo ohne Werbung (in Österreich derzeit 7,99 Euro im Monat; in Deutschland bereits 9,99 Euro / Monat) auf absehbare Zeit gänzlich gestrichen werden soll – für Neukunden sowieso und später auch für Bestandskund:innen.
Als wäre das nicht genug, wurde bei unseren deutschen Nachbarn auch erneut an der Preisschraube gedreht: So ist der Preis für das Netflix-Premium-Abo (u. a. Bildqualität in 4K und HDR und 3D-Audio) von 17,99 Euro auf 19,99 Euro angehoben worden. Das Standard-Abo, für das man bisher 12,99 Euro berappen musste, ist indes auf 13,99 Euro gestiegen.
Zieht man nun in Betracht, dass es das billigste werbefreie Abo (wie gesagt: in Österreich derzeit 7,99 Euro / Monat) schon bald nicht mehr geben wird, ist das „nächstbilligste“ werbefreie Abo das Standard-Abo, das noch heuer einen Preissprung auf 13,99 Euro hinlegen wird – also eine prozentuale Zunahme von 75 Prozent!
Wie lange es dauert, bis die neuen Preise auch in Österreich greifen, ist derzeit noch offen – auch das soll allerdings noch 2024 passieren. Wie immer gilt jedoch, dass Bestandskund:innen erst zu einem späteren Zeitpunkt umgestellt werden, Neukund:innen ab dem Zeitpunkt des Aboabschlusses mit den festgelegten Preisen leben müssen.
Portal-Manager von TV-MEDIA, der mit seinem Faible für Film und Kino die größte Entertainment-Website Österreichs in Schuss hält. Liebt es, am Wochenende mit dem Millennium Falcon durch Mittelerde zu düsen und beim Pizzaessen mit den Teenage Mutant Ninja Turtles über Anime zu schwadronieren.
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